RSS-Feed

Erfolgreich im Podcast-Business

Sie haben einen Podcast und wollen dessen Reichweite erhöhen? Diese und noch andere praktische sowie rechtliche Fragen beantwortet Ihnen Doris Hammerschmidt. 

Warum eine zentrale Website, eine Landingpage oder ein Blog zum Podcast – wo sich doch alles auf den unterschiedlichen Plattformen und Apps abspielt? Grundsätzlich ist das kein Muss. Die Hoster zum Beispiel bieten meist kleine Lösungen wie ein Blog zum Podcast an. Dort sind die wichtigsten Infos wie auch die einzelnen Episoden inklusive Player gelistet. Wer seinen Podcast aber ernsthaft und professionell angeht, der braucht eine zentrale Anlaufstelle, eine Heimat für den Podcast. Schon allein um so wenig schillernde Infos wie Anbieter, Impressum, Feedback-Möglichkeit oder Rechtliches unterzubringen.

Auch SEO-technisch ist eine Extra-Website das beste Mittel, um Hörer zum Podcast zu locken. Entsprechend gelten auch hier die üblichen SEO-Tipps, vom intensiven (aber sinnvollen) Einsatz der Haupt-Keywords und dem Begriff „Podcast“ quer über die Seite, in den Snippets etc.

Was die beste Variante ist? Ein Blog? Eine ausführliche Website mit diversen Unterseiten? Das hängt von der Strategie ab, die Sie mit dem Podcast verfolgen, und davon, wie viel Zusatzinhalte es gibt. Ist der Podcast in ein größeres Kommunikationskonzept eingebunden? Gibt es eine Monetarisierungs-Strategie oder sogar Merchandise- und Fanartikel zum Verkauf? Dann gönnen Sie ihm eine Website mit allen nötigen Inhalten, Verlinkungen, Zusatzinfos etc.

Als Quasi-Gold-Standard für viele Podcasts hat sich die Landingpage, ein übersichtlicher One-Pager mit allen kompakten Infos auf einer Seite, durchgesetzt. Die dient als Abo-Falle im besten Sinne. Denn: Letztendlich soll die Landingpage die Menschen dazu verleiten, auf „Abonnieren“ zu klicken. Deswegen dürfen Sie dort ein wenig marktschreierisch vorgehen. Die wichtigsten Inhalte sind:

  • Podcast-Cover oder Hauptbild, schön groß, evtl. auch ein passendes Bildwelt oder Design quer über die Seite
  • Wenn es eine Rolle spielt: Infos/Porträts zu den Machern/Moderatorinnen, evtl. auch mit Bild, persönlich, nahbar, neugierig machend
  • (möglich): Zitate von Podcast-Hörern „Unglaublich spannend, wie…“
  • Einbindung des Players für alle Episoden, Episodenbeschreibungen, Shownotes, evtl. Kapitalmarken und Transkript der Episoden (siehe Shownotes)
  • Abo-Buttons mit Links zu allen Plattformen, auf denen der Podcast abonniert werden kann bzw. zu finden ist (einen Link mit Download-Möglichkeiten der Abo-Buttons gibt es in den Online-Arbeitshilfen auf mybook.haufe.de)
  • Social-Share-Buttons, mit denen die Episode geteilt werden kann
  • Donation-Buttons (Flattr, Steady)

Landingpages muss man sehen! In den Online-Arbeitshilfen auf mybook.haufe.de finden Sie eine Liste mit gut gelungenen Landingpages für Podcasts. Hier ein paar erste Beispiele:

Auf welchen Plattformen anmelden und veröffentlichen?

Das können wir recht übersichtlich halten. Auf den folgenden Plattformen sollten Sie auf jeden Fall vertreten sein. Dazu die wichtigsten Infos, was es bei der Anmeldung etc. zu beachten gilt:

Die meisten Hosting-Anbieter laden den Podcast automatisch bei Spotify hoch. Eigenhändig geht es unter podcasters.spotify.com. Nach dem Hochladen sollten die Episoden recht bald (unter einer Stunde) sichtbar sein.

Zur Anmeldung braucht es eine Apple ID und ein Konto bei iTunes/Podcast Connect. Das Podcast-Cover muss 3.000 x 3.000 Pixel groß sein. Viele User berichten über mannigfaltige Kniffligkeiten, die Apple Podcasts beim Anmelden und Hochladen bereithält. Für die meisten gibt es – nach Stichwortsuche – Lösungen in den entsprechenden Foren, Facebook-Gruppen und Blogs im Netz.

Damit Google den Podcast findet, muss er beim Google Podcast Manager angemeldet werden oder, wie Google es nennt, der Podcaster muss „die Eigentumsrechte beanspruchen“. Dazu einfach im Google Podcast Manager den RSS-Feed eingeben. Auch die Google Podcast App (Android) zieht sich die Podcasts über den RSS-Feed.

Auch auf Deezer können frei verfügbare Podcasts über die meisten Hoster automatisch veröffentlicht werden. Eigenhändig geht es unter podcasts.deezer.com. Deezer braucht etwa einen Tag, um neue Episoden anzuzeigen.

Wer den Podcast auf Soundcloud hostet, ist dort sowieso vertreten. Wer das nicht tut, für den bietet die Plattform eher keinen großen Zusatznutzen.

Da es kein großer Aufwand ist, den Podcast auch bei Tuneln anzumelden, würde ich es empfehlen. Grund: Tuneln ist im Alexa Smart Speaker voreingestellt. Es gibt also eine gewisse Chance, auch dort gefunden zu werden.

Es bleibt dabei: Youtube ist die zweitgrößte Suchmaschine nach Google. Auch Podcasts werden dort gefunden und gehört. Außerdem bietet Youtube etwas, was andere Plattformen bieten: Interaktionsmöglichkeit, Kommentarfunktion. Um also auch diese Reichweite zu nutzen, ist meine Empfehlung: Erstellen Sie mit einem Bild, dem Podcast-Cover zum Beispiel, und der Tonspur ein Video und laden Sie es auf Youtube hoch. Bei manchen Hosting-Dienstleistern ist auch dieser Service im Paket enthalten.

Andere Plattformen wie Podimo oder FYEO ziehen sich den Podcast selbst über den RSS-Feed. Es sei denn, Sie als Produzent widersprechen dem aktiv.

Rechtliche Fragen der Podcast-Produktion

Auch dieser Punkt hat selbstredend Sorgfalt und Aufmerksamkeit verdient. Und auch da sind – je nach Inhalt des Podcasts – unzählige Dinge zu beachten, die Sie im Zweifelsfall mit einem rechtlichen Berater bzw. mit Ihrer Rechtsabteilung klären müssen.

Hier die wichtigsten Punkte:

Urheberrecht

Wie jede schöpferische Leistung hat auch ein Podcast einen Urheber, oder mehrere. Hat nur eine Person den Podcast entwickelt, produziert und veröffentlicht, ist der Fall einfach. Dann ist diese Person alleiniger Urheber und hat alle Rechte. Sind mehrere Personen beteiligt, dann sind sie Miturheber nach § 8 UrhG und haben ebenfalls ein Recht, zum Beispiel über die Zukunft des Podcasts zu entscheiden. Das kann im Streitfall knifflig werden. Deswegen im Zweifelsfall: Halten Sie vertraglich fest, wie über alle den Podcast betreffenden Themen entschieden wird.

Interview- und Gesprächspartner

„Augen auf!“ gilt auch bei den Interviewpartnern. Wobei das weniger eine rechtliche Frage als eine Frage der Sorgfalt und des Respekts ist: Natürlich sollten Sie Ihre Gesprächspartner ausführlich informieren, wo und wie das Interview veröffentlicht wird. Das Interview in transkribierter Form oder die fertige Podcast-Episode absegnen zu lassen und das schriftlich (E-Mail) dokumentieren zu können, ist sicher auch von Vorteil.

Verboten ist es, „geheime“ Tonaufnahmen ohne Wissen des Aufgenommenen zu machen und sie zu veröffentlichen. Jeder Mensch hat ein „Recht am gesprochenen Wort“.

Musik und Gema

Ein wichtiges und kompliziertes Thema ist: Musik in Podcasts. (…) Es gibt folgende Möglichkeiten, in einem Podcast Musik einzusetzen:

  • GEMA-Lizenz einholen plus Genehmigung des Labels/der Plattenfirma
  • GEMA-freie Musik lizenzieren bei entsprechenden Online-Portalen
  • Musik individuell komponieren lassen (Der Komponist wiederum kann aber ebenfalls GEMA-pflichtig sein)

Impressumspflicht und DSGVO

Gibt es eine Website, eine Landingpage oder einen Blog zum Podcast, gelten alle Regeln, die allgemein für Websites gelten: Die Seite muss DSGVO-konform sein und unterliegt der Impressumspflicht nach §5 TMG (Telemediengesetz).

Ausnahme: Wenn Ihr Podcast keine eigene Heimat auf der eigenen Website hat, wenn Sie also nur einen Hosting-Anbieter nutzen: Dann schreiben Sie alles Wichtige beim Anmelden und Hochladen in die jeweiligen „Info“-Bereiche. Das heißt in diesem Fall:

  • Name
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • -ID (im Fall von Unternehmen, Selbstständigen)

Zu guter Letzt: Vorsicht bei Gewinnspielen oder Ähnlichem. Das unterliegt diversen rechtlichen Regeln und ist deswegen in Podcasts eher nicht einsetzbar. Fragen Sie im Zweifelsfall einen Rechtsexperten.

Weitere rechtliche Aspekte

Natürlich gilt zudem darauf zu achten, dass im Podcast keine strafrelevanten Inhalte vermittelt werden, es also zu keinen Beleidigungen, Aufrufen zu Gewalt, Rassenhass oder ähnlichen Tatbeständen kommt.

Noch ein Punkt, der für Unternehmen wichtig ist: Wenn Sie eine Agentur beauftragen, die Ihren Podcast produziert, lassen Sie sich das zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht sichern.

Werbung in Podcast: Verbot der Schleichwerbung, klare Kennzeichnung durch „eine kleine Werbebotschaft“ oder „Erst mal eine Nachricht unseres Sponsors“. Ein akustisches Pling und „Werbung“ vorne – ähnlich wie im Radio – ist das sicherste.

 Dieser Text ist ein Auszug aus dem Buch „Das Podcast-Buch. Strategie, Technik, Tipps- mit Fokus auf Corporate-Podcasts von Unternehmen und Organisationen“ von Doris Hammerschmidt, erschienen im Haufe Verlag, Freiburg 2020.

Titelillustration: Esther Schaarhüls

Das Magazin Fachjournalist ist eine Publikation des Deutschen Fachjournalisten-Verbands (DFJV).

Die Autorin Doris Hammerschmidt ist ausgebildete Rundfunk-Journalistin, Moderatorin und Inhaberin einer Medienproduktion in München. Sie realisiert(e) Podcasts u.a. für macnews.de, T-Systems, DATEV, Brot für die Welt, wallstreet:online, Deutsche Diabetes Hilfe, MAN. Text.

Kommentare sind geschlossen.